Miet- und Vertragsbestimmungen
Verantwortung des Mieters
Alle gemieteten Artikel werden in guten, betriebssicherem Zustand vermietet.
Der Mieter hat beim Empfang den einwandfreien Zustand des Mietobjekts zu
kontrollieren und diesen während der Gebrauchsdauer zu erhalten. Der
Vermieter kann keine Garantie dafür übernehmen, dass das gemietete
Werkzeug zur Ausführung der vorgesehenen Arbeit entspricht. Somit haftet
der Mieter für Beschädigungen die aus unsachgemäßer
Verwendung des Mietobjekts entstehen. Das Mietobjekt soll sorgfältig
und insbesondere vor der Witterung und Diebstahl geschützt werden. Die
durch Mietvertrag reservierten Maschinen oder Gegenstände müssen
auch bei Nichthabholung in voller Höhe bezahlt werden.
Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Maschinen oder Gegenstände
durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung
stehen, z.B. bei Mietüberschreitung des Vormieters, bei schadhaft werden
der Maschine oder des Gegenstandes usw.. gibt der Mieter das Mietobjekt vor
Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat der Mieter ein Anrecht
auf Vergütung oder Rückerstattung der von ihm nicht genützten
Mietzeit.
Depotgebühr (Pfand)
Diese ist von allen Kunden zu entrichten, welche keine laufende Rechnung beim
Vermieter unterhalten. Die Höhe des Depots entspricht 6x eine Wochenmiete.
Bei Rückgabe des Mietobjekts wird das Depot zurückerstattet. Mindestbetrag
100,- Euro.
Eigentum an gemieteten Werkzeugen
Alle gemieteten Artikel bleiben Eigentum des Vermieters. Bei Nichtrückgabe
der Mietgegenstände zum voraussichtlichen Rückgabetermin wird der
Mieter schriftlich innerhalb 24 Stunden dazu aufgefordert. Kommt der Mieter
dieser Aufforderung nicht nach, so steht dem Vermieter das Recht zu, die Mietgegenstände
sofort abzuholen, ohne Inanspruchnahme der Behörden. Außerhalb der
normalen Mietkosten entstandene Mehrkosten sind vom Mieter zu tragen. Ist das
Mietobjekt nicht innerhalb eines Monats beim Vermieter eingegangen, so kann
der Vermieter die bis dahin ausstehende Mietrechnung und ein entsprechendes
Mietobjekt in Rechnung stellen, sowie ein Inkassounternehmen auf Kosten des
Mieters in Anspruch nehmen.
Bedingungen
Maschinen dürfen weder vom Mieter noch von Drittpersonen geöffnet
oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter zuständig.
Beschädigt zurückgebrachte Artikel werden repariert ersetzt. Die
entsprechenden Kosten sind vom Mieter zu bezahlen. Verloren gegangene oder
unbrauchbar geworden Zubehörteile werden zum Listenpreis berechnet. Der
Mieter verpflichtet sich, für selbstverschuldete Schäden an den Mietobjekten
in vollem Umfang aufzukommen. Höhere Gewalt, Diebstahl und Brand befreien
nicht von der Haftung des Mieters.
Unfälle
Der Vermieter kann keine Haftpflichtansprüche des Mieters oder einer Drittperson
anerkennen, welche durch Unfälle bei Verwendung der gemieteten Werkzeuge
entstehen. Alle Maschinen sind auf Funktion geprüft. Die Schutzvorrichtungen
sollen vorschriftsmäßig verwendet werden.
Zubehörteile
Die zur Maschine gehörigen Zubehörteile sind Bestandteile des Mietobjekts.
Bei Übergabe wird vom Vermieter in Anwesenheit des Mieters geprüft,
ob das Mietobjekt vollständig ausgerüstet ist.
Zustellung
Auf Wunsch können die Mietobjekte zugestellt und auch wieder abgeholt
werden. Für diese Leistungen wird eine angemessene Gebühr verrechnet.
Besondere Vereinbarung
Ausdrücklich wird der Mieter für alle Reparaturen und Schadensersatzansprüche
herangezogen, wenn unsachgemäße Behandlung der Mietsachen vorliegt.
Gerichtsstand ist für beide Teile, ohne Rücksicht
auf Höhe des Streitwertes, das Amtsgericht München.
Rechnungen über Mietverträge und Rechnungen
wegen Schadensersatzforderungen sind nach Rechnungserteilung
sofort fällig und zahlbar.
Bankverbindung
Kreissparkasse München
Kontonummer 9095126
BLZ 70250150 |