|
Miet- und Vertragsbestimmungen
Verantwortung des Mieters
Alle gemieteten Artikel werden in guten, betriebssicherem Zustand
vermietet. Der Mieter hat beim Empfang den einwandfreien Zustand
des Mietobjekts zu kontrollieren und diesen während der Gebrauchsdauer
zu erhalten. Der Vermieter kann keine Garantie dafür übernehmen,
dass das gemietete Werkzeug zur Ausführung der vorgesehenen Arbeit
entspricht. Somit haftet der Mieter für Beschädigungen die aus unsachgemäßer
Verwendung des Mietobjekts entstehen. Das Mietobjekt soll sorgfältig
und insbesondere vor der Witterung und Diebstahl geschützt werden.
Die durch Mietvertrag reservierten Maschinen oder Gegenstände müssen
auch bei Nichthabholung in voller Höhe bezahlt werden.
Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Maschinen
oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten
Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei Mietüberschreitung des Vormieters,
bei schadhaft werden der Maschine oder des Gegenstandes usw.. gibt
der Mieter das Mietobjekt vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück,
so hat der Mieter ein Anrecht auf Vergütung oder Rückerstattung
der von ihm nicht genützten Mietzeit.
Depotgebühr (Pfand)
Diese ist von allen Kunden zu entrichten, welche keine laufende
Rechnung beim Vermieter unterhalten. Die Höhe des Depots entspricht
6x eine Wochenmiete. Bei Rückgabe des Mietobjekts wird das Depot
zurückerstattet. Mindestbetrag 100,- Euro.
Eigentum an gemieteten Werkzeugen
Alle gemieteten Artikel bleiben Eigentum des Vermieters. Bei Nichtrückgabe
der Mietgegenstände zum voraussichtlichen Rückgabetermin wird der
Mieter schriftlich innerhalb 24 Stunden dazu aufgefordert. Kommt
der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, so steht dem Vermieter
das Recht zu, die Mietgegenstände sofort abzuholen, ohne Inanspruchnahme
der Behörden. Außerhalb der normalen Mietkosten entstandene Mehrkosten
sind vom Mieter zu tragen. Ist das Mietobjekt nicht innerhalb eines
Monats beim Vermieter eingegangen, so kann der Vermieter die bis
dahin ausstehende Mietrechnung und ein entsprechendes Mietobjekt
in Rechnung stellen, sowie ein Inkassounternehmen auf Kosten des
Mieters in Anspruch nehmen.
Bedingungen
Maschinen dürfen weder vom Mieter noch von Drittpersonen geöffnet
oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter
zuständig. Beschädigt zurückgebrachte Artikel werden repariert ersetzt.
Die entsprechenden Kosten sind vom Mieter zu bezahlen. Verloren
gegangene oder unbrauchbar geworden Zubehörteile werden zum Listenpreis
berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, für selbstverschuldete
Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Höhere
Gewalt, Diebstahl und Brand befreien nicht von der Haftung des Mieters.
Unfälle
Der Vermieter kann keine Haftpflichtansprüche des Mieters oder einer
Drittperson anerkennen, welche durch Unfälle bei Verwendung der
gemieteten Werkzeuge entstehen. Alle Maschinen sind auf Funktion
geprüft. Die Schutzvorrichtungen sollen vorschriftsmäßig verwendet
werden.
Zubehörteile
Die zur Maschine gehörigen Zubehörteile sind Bestandteile des Mietobjekts.
Bei Übergabe wird vom Vermieter in Anwesenheit des Mieters geprüft,
ob das Mietobjekt vollständig ausgerüstet ist.
Zustellung
Auf Wunsch können die Mietobjekte zugestellt und auch wieder abgeholt
werden. Für diese Leistungen wird eine angemessene Gebühr verrechnet.
Besondere Vereinbarung
Ausdrücklich wird der Mieter für alle Reparaturen und Schadensersatzansprüche
herangezogen, wenn unsachgemäße Behandlung der Mietsachen vorliegt.
Gerichtsstand ist für beide Teile, ohne Rücksicht auf Höhe
des Streitwertes, das Amtsgericht München.
Rechnungen über Mietverträge und Rechnungen wegen Schadensersatzforderungen
sind nach Rechnungserteilung sofort fällig und zahlbar.
Bankverbindung
Kreissparkasse München
Kontonummer 9095126
BLZ 70250150
|